Datenschutz und Sicherheit
Der datenschutzkonforme Umgang mit personenbezogenen Daten gewinnt auch für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend an Bedeutung.
Mit Inkrafttreten der Novelle II für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) am 01.09.2009 haben sich die Anforderungen an Unternehmen noch einmal deutlich verschärft.
Verstöße können jetzt mit Geldstrafen bis 300.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden (§43, §44).
Darüber hinaus wurde eine Informationspflicht bei Datenschutzpannen nach §42a eingeführt.
Nicht-öffentliche Unternehmen, in denen mehr als neun Arbeitnehmer personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, sind dazu verpflichtet, einen Beauftragten für den Datenschutz zu
bestellen (§4f).
Bei einer nichtautomatisierten Verarbeitung besteht diese Verpflichtung ab 20 Mitarbeitern.
Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit schriftlich bestellt werden und über die dafür nötige Qualifikation verfügen.
Durch die wachsende Komplexität der Geschäftprozesse sowie den Einsatz von EDV-Systemen ist es für viele Unternehmen nahezu unmöglich selbst zu entscheiden, wann eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten vorliegt.
Unser Dienstleitungsangebot:
- Beratung in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit
- Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen nach den Vorgaben des BDSG
- Schulung der Mitarbeiter und Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Erstellen von Datenschutzkonzepten und Mitarbeiterverpflichtungen
- Beratung und Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren
- Erstellen und Pflege des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
- Regelmäßige Überprüfung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Haben Sie noch Fragen zum Thema Datenschutz oder benötigen Sie die Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten? Für eine Anfrage nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.